Schutzstatus des Wolfs herabgesetzt

Der Ständige Ausschuss zur Berner Konvention des Europarats hat zugestimmt, den Schutzstatus des Wolfs herabzusetzen. Dadurch sollen in Deutschland und Niedersachsen schärfere Maßnahmen zur Regulierung der Wolfsbestände möglich werden. Die Europaratsentscheidung, den Wolf von „streng geschützt“ auf „geschützt“ herabzustufen, hat kontroverse Reaktionen hervorgerufen. Denn die Herabstufung ändert noch nichts daran, dass alleine fast ein Viertel aller Wölfe in Deutschland in Niedersachsen lebt und jedes Jahr Hunderte von Weidetieren tötet.

Auf Grundlage der Entscheidung des Ständigen Ausschusses können jetzt aber weitere gesetzliche und normative Entscheidungen getroffen werden, das aus dem Gleichgewicht geratene Verhältnis von Wolfspopulation und Weidetierhaltung zumindest etwas zu heilen. Denn der Beschluss betont eindeutig die Notwendigkeit eines ausgewogeneren Ansatzes, der sowohl die Schutzbelange des Wolfes, aber auch die Belange der Landwirte berücksichtigt. Das wird in den ländlichen Weidetier-Regionen, die sich durch die bisherige Wolfspolitik zunehmend in die Ecke gedrängt fühlten, noch keine Erleichterung aufkommen lassen. Aber immerhin ist ein Prozess in Gang gesetzt, der ein regionales Wolfsmanagement (Abschüsse dort, wo Risse Überhand nehmen) ermöglicht. Entscheidend ist, dass alle beteiligten Instanzen (EU, Bund und Land) ihren Spielraum jetzt auch nutzen.